Ein musikalisches Erlebnis auf  25 verschiedenen Instrumenten!

Auftritte wie:  Konzerte, Dämmerschoppen, Frühschoppen, Hochzeiten, Hüttenzauber, Starparaden,

Heimatabende, Tanzmusik, Zeltfeste, Firmenfeiern, Weihnachtsfeiern, usw.

Auftrittspreise, Veranstaltungsart, Kilometer und Spieldauer

 

Management Österreich:

Manfred Skornschek Tafernerstr. 22/3   A-9500 Villach  +43 664 3573210

Heinz Kropf  Gemeindestraße 26   A-7411 Markt Allhau +43 3356 303

Management Ausland:  

J & J Hannink Klaproos 35a    NL-7753 Haaksbergen
Tel. 0031-05357/43743 oder 0031-0622/555365   
e-mail:
info@dhpmusik.nl

Homepage in Holland/Niederlande   www.dhpmusik.nl

 

Engagement - Muster

1. Die Auszahlung der vereinbarten Vertragssumme hat unmittelbar nach Ende des Auftrittes zu erfolgen!
2. Überstunden werden zusätzlich verrechnet a, € __________________
3. Zwei Kraftstromleitungen-mit CEE 32 Ampere oder 2x 16 Ampere 5-polig (drei Phasen ) Nulleiter und Erde wird vom Veranstalter auf der Bühne zur Verfügung gestellt, da er sonst die Haftung für einen Schaden an der gesamten Anlage
(Licht) übernimmt.  Die Anschlüsse dürfen mit keinem Gerät (Kühlschrank, Griller, u.s.w. ) gekoppelt sein !
4. Bühnenmaße: Länge 7m / Tiefe 4m / Höhe 0.5 bis 1m Bühnendachhöhe mind. 3m (Mindestmaße) !
5. Sollten aus diversen Gründen Anlage und Instrumente auf der Bühne bleiben, so ist eine Wache erforderlich.
Diebstahl und Schaden gehen zulasten des Veranstalters!
6. Bei Unmöglichkeit der Erbringung der Leistung aus dieser Vereinbarung durch "Die Pöllys" infolge höherer Gewalt (z.B.Krankheit, Unfall etc.) entfallen alle Ansprüche aus diesem Vertrag oder aus anderen Rechtsgründen.
7. "Die Pöllys" verpflichten sich, dem Veranstalter die Erkrankung durch ein ärztliches Attest innerhalb 3 Wochen nachzuweisen. Ein Ersatztermin kommt nur durch ausdrückliche Vereinbarung der Vertragspartner zustande.
8. Wird die Veranstaltung vom Veranstalter nach einer Terminreservierung abgesagt, werden 25% Stornogebühr vom Gesamtbetrag verrechnet! Bei Anreise und Nicht Stattfinden der Veranstaltung verpflichtet sich der Veranstalter,
einen Spesenersatz von _______%zu entrichten. Sollte durch irgendein Hindernis die Veranstaltung
vorzeitig
abgebrochen werden, wird nach Anreise, Bühnenaufbau und mindestens einer
Stunde Spielzeit der vereinbarte Pauschalbetrag zur Gänze in Rechnung gestellt.
9. Plakate von den "Pöllys" erhält der Veranstalter auf Wunsch kostenlos. ________________)
10. Der Vertrag muss bis spätestens _____________bei Herbert Pöllinger „Die Pöllys“ eintreffen, ansonsten
wird er ungültig, und es wird eine Stornogebühr wegen Terminreservierung verrechnet.
11. Der Veranstalter verpflichtet sich, die Veranstaltung (bezügl. Aufführungsbewilligung) anzumelden
(AKM / GEMA / BUMA / SUISA / SIAEI / ..... ) !
12. Beim Auf- und Abbau der Anlage werden vom Veranstalter zwei Helfer gestellt !
13. Der Veranstalter haftet bei: Beschädigung, Einbruch oder Diebstahl vom Musikerbus ( inkl. Instrumente,
Musikanlage u.s.w.) ab der Ankunft bis zur Abreise der Musikanten !
14. Sollte die Veranstaltung aus diversen Gründen (z.B. schlechte Bühne oder Strom) später beginnen, so wird
diese Zeit von den Pöllys nicht nachgespielt.
15. Der Veranstalter verpflichtet sich, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, sodass bei einem Schadensfall
die Künstler sowie deren Eigentum versichert sind. Bei Veranstaltungen im Freien verpflichtet sich
der Veranstalter, die Bühne gewittersicher abzudecken. Bei Nichteinhalten oder evtl. Schäden haftet der Veranstalter.
16. Besondere Vereinbarungen:

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